Projekt: Schloss Schwebheim, Gebäudeteil "Hirschkopf" - Wiederaufbau u. Sanierung eines ehem. Wohnungs- und Wirtschaftsgebäudes zu 14 Apartments

Für den geplanten Wiederaufbau mit der neuen Nutzung des Gebäudes wurden wir beauftragt im Rahmen der Baugenehmigung einen Brandschutznachweis /-konzept auszuarbeiten.

Bei der Anlage handelt es sich um die Wiedererrichtung eines denkmalgeschützten dreigeschossigen Gebäudes (EG, 1.DG, 2.DG), Gebäudeabschnitt „Hirschkopf“ als Bestandteil der Schlossanlage in Schwebheim. Der planende Architekt für die Wiedererrichtung des ehemaligen Schlosses ist das Architekturbüro „Werner Lang“ aus Schwebheim. Dieser Gebäudeteil war im 2. Weltkrieg in wesentlichen Teilen zerstört. Die verbliebenen Bauteile (Fundamente, Teile der Außenwände und Türme) sollen erhalten werden. Die restlichen Bauteile sollen in Massivbauweise neu errichtet werden.

Das Objekt soll als Wohngebäude mit insgesamt 14 Apartments als eigenständige Wohn- und Nutzungseinheiten gem. ursprünglichem Erscheinungsbild ausgebaut werden. Die Apartments sollen in Zukunft flexibel u. a. als Ferienwohnungen für kurzfristige Aufenthalte der Gäste der Schlossanlage genutzt werden können.
Folgende Kriterien und Besonderheiten sind bei der Erstellung des Brandschutznachweises für uns relevant und sollen im kreativen Planungsprozess berücksichtigt werden:

  • Es handelt sich um Gebäude der Gebäudeklasse 3 mit insgesamt 15 teils sehr kompakten Apartments als eingeständige Nutzungseinheiten (Wohnungen);
  • Zur vertikalen Erschließung der 15 Apartments erfolgt über insg. 4 notwendigen Treppenräume, die aufgrund des Platzmangels nur bis zum 1. Dachgeschoss führen;
  • Die Apartments im 2. DG werden von den Treppenräumen im 1.DG über separate interne notwendige Treppen erschlossen;
  • Die Sollvorgabe „das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes wieder herzustellen“ lässt im 2. DG keine ausreichend große Fensteröffnungen als Anleiterstellen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges zu;
  • In diesem Zusammen sollen Sonderlösungen bspw. durch von außen nicht wahrnehmbare in die Dachfläche integrierte Dachklappen, welche für die Rettung erforderliche Öffnungsmaße haben (>/= 0,6 m x 1,0 m) und von außen möglichst keine weiteren, auffälligen Trittstufen, Absturzsicherungen etc. aufweisen, in Abstimmung mit der Feuerwehr entwickelt werden;
  • das Konzept muss wirtschaftlich und mit möglichst geringen brandschutztechnischen Maßnahmen und Einbauten zur Wahrung des ursprünglichen Erscheinungsbildes des historischen Gebäudes umsetzbar sein;

Wir freuen uns auf die spannende Aufgabe und die damit verbundenen Herausforderungen.