Aktuelles Projekt: Dienstleistungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erteilte uns den Auftrag, für die Sanierung des Bestandsgebäude und den neuen Anbau im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 ein Brandschutzkonzept zu erstellen.

Bei diesem Objekt handelt es sich um ein bestehendes, denkmalgeschütztes Gebäude mit insg. 5 Geschossen (KG, EG, 1.OG, 2.OG und DG), welches, möglichst schonend saniert werden soll, sowie einen Erweiterungsbau mit ebenfalls 4 oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoss. Der Umbau sowie Neubau des Dienstleistungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld wurde vom Architekturbüro „Georg Redelbach Architekt und Stadtplaner BDA“ aus Marktheidenfeld geplant. Beide Gebäudeteile sollen als Dienststellen- bzw. Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld genutzt werden.

Im KG beider Gebäudeteile sind Lager-, Archiv- und Technikräume ohne Aufenthaltsräume untergebracht. Die oberen Geschosse beinhalten verschiedene Büro- und Verwaltungsräume mit den dazugehörigen Nebenräumen.

Der Neubau soll in Teilen in Massivholz- bzw. Hybrid-Bauweise mit einer hinterlüfteten Holzfassade ausgeführt werden. Seit der Novellierung der BayBO 2021 ist das Bauen mit Holz bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 auch in Bayern möglich. Die Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile sowie F 60-B und F 90-B Bauteile in Massivholzbauweise werden über die neue Muster-Holzbaurichtlinie geregelt, die über die neuen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) eingeführt wurden. Die neue Muster-Holzbaurichtlinie wird bei dem Erweiterungsbau zur Ermöglichung der geplanten Ausführung als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Beide Gebäudeteile stellen im bauordnungsrechtlichen Sinne ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 dar.

Folgende Besonderheiten und Planungsvorgaben sollten im Rahmen der Brandschutzkonzepterstellung berücksichtigt werden:

  • die denkmalgeschützte wertvolle Bausubstanz des Bestandsgebäudes muss erhalten und darf beispielsweise durch unsachgemäße Ertüchtigungsmaßnahmen nicht zerstört werden;
  • der Bestand bzw. die bestehenden Holzbalkendecken i. V. mit einigen tragenden Bauteilen können nur in F30-eingestuft werden; die bestehende Holztreppe im notw. Treppenraum soll als Rettungsweg erhalten werden; die Flure im Gebäude sollen flexibel, ohne Anforderungen an notwendige Flure, ausgebildet werden;
  • das Konzept muss wirtschaftlich und mit möglichst geringen baulichen Eingriffen beim Bestandsbau umsetzbar sein;
  • durch diese Vorgaben und den vorhandenen Bestand ergeben sich in Bezug auf die Brandschutzanforderungen zahlreiche Abweichungen, die konzeptionell berücksichtigt und entsprechend durch gezielte Maßnahmen kompensiert werden müssen;
  • durch optimierte und aufeinander abgestimmte Brandschutzmaßnahmen soll die Personensicherheit im Gebäude im möglichen Brandfall erhöht und das Brandausbreitungsrisiko verringert werden;
  • die Anwendung der neuen Muster-Holzbaurichtlinien beim Neubau stellt für uns, unter Berücksichtigung des architektonischen Entwurfes, eine neue Herausforderung dar;

Wir freuen uns auf diese spannende Aufgabe und den kreativen Planungsprozess.