Die Brandschutzfachplanung wurde vom Gesetzgeber als eigenständiges Fachgebiet in das Baurechtssystem integriert. Es werden sowohl beim Neubau als auch im Bestand an die Gebäude zahlreiche Brandschutzanforderungen gestellt.
Der ganzheitliche Brandschutz bedeutet für uns das Zusammenspiel von verschiedenen Einzelmaßnahmen aus den Bereichen: baulicher, anlagentechnischer, betrieblich-organisatorischer und abwehrender Brandschutz, die sich in ihrer Gesamtheit als wirkungsvolles Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden verbinden. All diese Bereiche decken wir mit unseren Leistungen ab. Wir sehen unsere Aufgabe darin, nicht nur schutzzielorientierte und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte zu entwickeln, sondern an der richtigen Umsetzung dieser sowohl in der Ausführungsphase als auch beim Gebäudebetrieb mitzuwirken. Durch unsere neu eingeführte Dienstleitung „digitales Brandschutzmanagement“ begleiten wir Sie brandschutztechnisch über die gesamte Funktionsdauer des Objekts.
„Fachplanung mit Weitsicht“ – dies ist unser Motto!