Beurteilung des Gebäudes nach Verkaufsstättenverordnung mit
zahlreichen bauordnungsrechtlichen Abweichungen wie z. B.
Überschreitung der Rettungsweglängen, Ausführung von zusätzlichen
Einbauten für Büro- und Lagernutzung mit abweichender
Feuerwiderstandsdauer); individuelle Details für Ausführung der
feuerwiderstandsfähigen Bauteile (Fluchttunnel); individuelle, von der
Norm abweichende Festlegungen für die Personenalarmierungsanlage;